Weinglossar
Trockenzuckerung
Zucker darf beim "Aufbessern" nur im Traubenmost, nicht aber in Wasser (Nass zuckerung) aufgelöst werden.
Zucker darf beim "Aufbessern" nur im Traubenmost, nicht aber in Wasser (Nass zuckerung) aufgelöst werden.