Weinglossar
Lieblich
Einerseits Weine mit einem gesetzlich vorgeschrieben Restzuckergehalt; andererseits Weine, die einen lieblichen, also nicht herben, trockenen Eindruck hinterlassen.
Einerseits Weine mit einem gesetzlich vorgeschrieben Restzuckergehalt; andererseits Weine, die einen lieblichen, also nicht herben, trockenen Eindruck hinterlassen.