Weinglossar
Banderole
Jede Flasche (mit Ausnahme von Tafel- und Landwein nach der Weingesetznovelle von 1995) muss mit einer streifen- oder kreisförmigen Banderole versehen sein; diese dient der Mengenregistrierung und muss beim Öffnen der Flasche automatisch zerstört werden.
Jede Flasche (mit Ausnahme von Tafel- und Landwein nach der Weingesetznovelle von 1995) muss mit einer streifen- oder kreisförmigen Banderole versehen sein; diese dient der Mengenregistrierung und muss beim Öffnen der Flasche automatisch zerstört werden.