Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Vermieterpfandrecht
Ein Vermieter hat für seine Forderungen aus dem (Grundstücks-, Raum-) Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Das Pfandrecht besteht indes nur für im Alleineigentum des Mieters stehende Sachen. Zum lastenfreien Eigentumserwerb durch Leasing-Unternehmen beim <> ist es erforderlich, dass der Vermieter des Wohnoder Geschäftsraumes gegenüber dem Leasing-Unternehmen auf sein Vermieterpfandrecht verzichtet.
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