Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Totalschaden
Für einen Totalschaden und andere Beschädigungen des Leasing-Objektes hat im Mobilien-Leasing der Leasing-Nehmer einzustehen, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Leasing-Objekt während der Dauer des LeasingVertrages befindet. Der Leasing-Nehmer hat daher das Objekt regelmäßig angemessen zu versichern.
Für einen Totalschaden und andere Beschädigungen des Leasing-Objektes hat im Mobilien-Leasing der Leasing-Nehmer einzustehen, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Leasing-Objekt während der Dauer des LeasingVertrages befindet. Der Leasing-Nehmer hat daher das Objekt regelmäßig angemessen zu versichern.