Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Teilamortisation
Teilamortisation bedeutet, dass der Leasing-Nehmer mit den während der unkündbaren <> des Leasing-Vertrages geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des LeasingGebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortistion der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung ( Amortisation).
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