Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Sicherheiten
Grundsätzlich dient dem Leasing-Geber das Leasing-Objekt als Sicherheit. Je nach Risikoeinschätzung können Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z. B. Kautionen, Bürgschaften und Garantien.
Grundsätzlich dient dem Leasing-Geber das Leasing-Objekt als Sicherheit. Je nach Risikoeinschätzung können Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z. B. Kautionen, Bürgschaften und Garantien.