Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Rückgabepflicht
Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasing-Nehmer das LeasingObjekt an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber ist nach wie vor juristischer Eigentümer des LeasingObjektes. Kommt der Leasing-Nehmer dieser Pflicht nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft weiterhin Zahlungen der Leasing-Raten sowie ggf. auch zusätzlich Schadensersatz verlangen.
Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasing-Nehmer das LeasingObjekt an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber ist nach wie vor juristischer Eigentümer des LeasingObjektes. Kommt der Leasing-Nehmer dieser Pflicht nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft weiterhin Zahlungen der Leasing-Raten sowie ggf. auch zusätzlich Schadensersatz verlangen.