Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Objektgesellschaft
Im Immobilien und Großmobilien-Leasing werden in der Regel für jedes Objekt eigenständige Objektgesellschaften gegründet. Die Objektgesellschaft ist wirtschaftlicher sowie rechtlicher Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objektes. Sie übernimmt die komplette Leasing-Geberfunktion von der Anschaffung/Errichtung über die Finanzierung und Vermietung bis hin zur Verwertung des Objektes.
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