Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Mieterdarlehen
Das Mieterdarlehen ist Bestandteil einer Variante des Teilamortisationsvertrages im Immobilien-Leasing. Dabei setzt sich die vom Leasing-Nehmer während der Grundmietzeit zu erbringende Gesamtleistung einerseits aus den LeasingRaten und andererseits aus Zahlungen zum Aufbau eines Mieterdarlehens zusammen. Letztere entsprechen dem über die Amortisation des LeasingObjektes in der Vertragslaufzeit hinausgehenden Teil der Gesamtleistung. Sie werden beim Leasing-Geber als Verbindlichkeit gegenüber dem LeasingNehmer passiviert. Wenn der LeasingNehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Ankaufsrecht an dem Objekt zum Restwert ausübt, wird das Mieterdarlehen mit dem Ankaufspreis verrechnet. Verzichtet der Leasing-Nehmer auf die Ausübung des Ankaufsrechts, so erhält er das Mieterdarlehen vom LeasingGeber zurückerstattet.
Das Mieterdarlehen ist Bestandteil einer Variante des Teilamortisationsvertrages im Immobilien-Leasing. Dabei setzt sich die vom Leasing-Nehmer während der Grundmietzeit zu erbringende Gesamtleistung einerseits aus den LeasingRaten und andererseits aus Zahlungen zum Aufbau eines Mieterdarlehens zusammen. Letztere entsprechen dem über die Amortisation des LeasingObjektes in der Vertragslaufzeit hinausgehenden Teil der Gesamtleistung. Sie werden beim Leasing-Geber als Verbindlichkeit gegenüber dem LeasingNehmer passiviert. Wenn der LeasingNehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Ankaufsrecht an dem Objekt zum Restwert ausübt, wird das Mieterdarlehen mit dem Ankaufspreis verrechnet. Verzichtet der Leasing-Nehmer auf die Ausübung des Ankaufsrechts, so erhält er das Mieterdarlehen vom LeasingGeber zurückerstattet.