Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Mehr/Mindererlösausgleich
Verträge mit Mehr-/Mindererlösausgleich sind eine im Mobilien-Leasing verbreitete Variante des Teilamortisationsvertrages. Bei Teilamortisationsverträgen wird nur ein Teil der Anschaffungs-Herstellungskosten durch die während der Grundmietzeit gezahlten LeasingRaten amortisiert; es bleibt ein nicht amortisierter Restwert offen. Zum Ausgleich dieses Restwerts wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit am Markt verkauft. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, so wird dieser regelmäßig zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber aufgeteilt. Der Teilamortisationserlass erlaubt eine Beteiligung des Leasing-Nehmers am Mehrerlös bis zu maximal 75 %, ohne dass dadurch die Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber gefährdet wird. Im Falle eines Mindererlöses muss dieser vollständig vom Leasing-Nehmer ausgeglichen werden.
Verträge mit Mehr-/Mindererlösausgleich sind eine im Mobilien-Leasing verbreitete Variante des Teilamortisationsvertrages. Bei Teilamortisationsverträgen wird nur ein Teil der Anschaffungs-Herstellungskosten durch die während der Grundmietzeit gezahlten LeasingRaten amortisiert; es bleibt ein nicht amortisierter Restwert offen. Zum Ausgleich dieses Restwerts wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit am Markt verkauft. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, so wird dieser regelmäßig zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber aufgeteilt. Der Teilamortisationserlass erlaubt eine Beteiligung des Leasing-Nehmers am Mehrerlös bis zu maximal 75 %, ohne dass dadurch die Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber gefährdet wird. Im Falle eines Mindererlöses muss dieser vollständig vom Leasing-Nehmer ausgeglichen werden.