Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Leasing-Vertrag
Der Leasing-Vertrag in Deutschland ist als eigener Vertragstyp inhaltlich nicht in einem Gesetzwerk geregelt. Zivilrechtlich findet auf Leasing-Verträge in erster Linie Mietrecht Anwendung. Bei Leasing-Verträgen ist die Leasing-Gesellschaft zivilrechtlicher und regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer der Leasing-Gegenstände.
Der Leasing-Vertrag in Deutschland ist als eigener Vertragstyp inhaltlich nicht in einem Gesetzwerk geregelt. Zivilrechtlich findet auf Leasing-Verträge in erster Linie Mietrecht Anwendung. Bei Leasing-Verträgen ist die Leasing-Gesellschaft zivilrechtlicher und regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer der Leasing-Gegenstände.