Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Leasing-Geber
Der Leasing-Geber (das Leasing-Unternehmen) ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasing-Gegenstandes. Dies hat zur Folge, dass der Leasing-Gegenstand dem Leasing-Geber auch steuerlich zuzurechnen und in dessen Anlagevermögen zu bilanzieren ist.
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