Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Leasing-Antrag
Mit dem Leasing-Antrag erklärt der Leasing-Interessent seinen Willen aufAbschluss eines Leasing-Vertrages gegenüber dem Leasing-Geber. Der Antrag enthält Angaben zum Leasing-Nehmer, zum Leasing-Objekt, zu den Vertragsdetails und zu den Konditionen. Erst wenn der Leasing-Geber den Antrag annimmt, kommt ein Leasing-Vertrag zustande.
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