Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Immobilien-Leasing
Von Immobilien-Leasing wird gesprochen, wenn der Gegenstand des Leasing-Vertrages ein unbewegliches Wirtschaftsgut ist. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern zählen Grundstücke und Grundstücksbestandteile (Gebäude, Betriebsvorrichtungen, komplette Produktions und Versorgungsanlagen). Betriebsvorrichtungen werden ertragsteuerlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Das Volumen des bilanzierten Neugeschäfts im Immobilien-Leasing betrug im Jahre 2003 7,5 Mrd. Euro.
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