Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Internationale Leasing-Bilanzierung
Die leasingbezogenen Regelungen der beiden wichtigsten internationalen Rechnungslegungssysteme IAS/IFRS und US-GAAP sind einander ähnlich, jedoch nicht inhaltsgleich. Die Zurechnung des Leasing-Objektes richtet sich im Grundsatz danach, inwieweit die mit dem Eigentum an dem Objekt verbundenen Chancen und Risiken vom LeasingGeber oder vom Leasing-Nehmer getragen werden. Das Leasing-Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet (sog. <>), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:- Es darf nicht vereinbart sein, dass am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrages dem Leasing-Nehmer das Eigentum an dem Leasing-Objekt übertragen wird (Transfer of Ownership).
- Dem Leasing-Nehmer darf keine Kaufoption eingeräumt werden, deren Ausübungspreis deutlich unter dem für den Ausübungszeitpunkt zu erwartenden Marktwert des Leasing-Objektes liegt, sodass von vornherein die Ausübung der Option als hinreichend sicher angesehen werden kann (Bargain Purchase Option).
- Die Laufzeit des Leasing-Vertrages darf sich nicht auf den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes erstrecken. Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Laufzeitobergrenze von 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Economic Life). Letztere ist nicht mit der im deutschen Handelsund Steuerrecht maßgeblichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gleichzusetzen, sondern übertrifft diese regelmäßig.
- Zu Beginn des Leasing-Vertrages muss der Barwert der vom LeasingNehmer während der gesamten Laufzeit zu leistenden Mindest-Leasing-Zahlungen (einschließlich eines garantierten Restwerts) den Verkehrswert des Leasing-Objektes unterschreiten (Recovery of Investment). Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Barwertobergrenze von 90 % des Verkehrswertes.
Unter IAS/IFRS wird zusätzlich verlangt, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen ist, dass es ohne wesentliche Veränderung nur von dem speziellen Leasing-Nehmer genutzt werden kann (d. h. es darf kein <> vorliegen). Darüber hinaus erfolgt nach IAS/IFRS neben der Prüfung der vorstehenden Voraussetzungen zusätzlich eine Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse. Dabei können fol
Die leasingbezogenen Regelungen der beiden wichtigsten internationalen Rechnungslegungssysteme IAS/IFRS und US-GAAP sind einander ähnlich, jedoch nicht inhaltsgleich. Die Zurechnung des Leasing-Objektes richtet sich im Grundsatz danach, inwieweit die mit dem Eigentum an dem Objekt verbundenen Chancen und Risiken vom LeasingGeber oder vom Leasing-Nehmer getragen werden. Das Leasing-Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet (sog. <
- Dem Leasing-Nehmer darf keine Kaufoption eingeräumt werden, deren Ausübungspreis deutlich unter dem für den Ausübungszeitpunkt zu erwartenden Marktwert des Leasing-Objektes liegt, sodass von vornherein die Ausübung der Option als hinreichend sicher angesehen werden kann (Bargain Purchase Option).
- Die Laufzeit des Leasing-Vertrages darf sich nicht auf den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes erstrecken. Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Laufzeitobergrenze von 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Economic Life). Letztere ist nicht mit der im deutschen Handelsund Steuerrecht maßgeblichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gleichzusetzen, sondern übertrifft diese regelmäßig.
- Zu Beginn des Leasing-Vertrages muss der Barwert der vom LeasingNehmer während der gesamten Laufzeit zu leistenden Mindest-Leasing-Zahlungen (einschließlich eines garantierten Restwerts) den Verkehrswert des Leasing-Objektes unterschreiten (Recovery of Investment). Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Barwertobergrenze von 90 % des Verkehrswertes.
Unter IAS/IFRS wird zusätzlich verlangt, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen ist, dass es ohne wesentliche Veränderung nur von dem speziellen Leasing-Nehmer genutzt werden kann (d. h. es darf kein <