Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
gende Merkmale gegen eine Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber (d. h. gegen das Vorliegen eines Operating-Leasing) sprechen:
- Der Leasing-Nehmer kann das Leasing-Verhältnis auflösen, wobei er die damit verbundenen Verluste des Leasing-Gebers zu tragen hat.- Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des Restwerts des Leasing-Objektes fallen dem Leasing-Nehmer zu.
- Der Leasing-Nehmer hat die Möglichkeit, das Leasing-Verhältnis zu einer wesentlich unter der marktüblichen Miete liegenden Anschlussmiete zu verlängern. Werden die vorstehenden Kriterien für einen <> nicht erfüllt, so erfolgt die Zurechnung des LeasingObjektes beim Leasing-Nehmer. Derartige Leasing-Geschäfte werden unter IAS/IFRS als <>, unter USGAAP als <> bezeichnet.
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Ansicht: gende Merkmale gegen eine Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber (d. h. gegen das Vorliegen eines Operating-Leasing) sprechen: