Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Grund-Leasing-Zeit
Die Grundmietzeit (sog. Grund-LeasingZeit) ist ein wesentliches Merkmal des Leasing-Vertrages. In dieser Zeit kann der Vertrag von keiner Partei gekündigt werden. Die unkündbare Grundmietzeit darf bei normalem FinanzierungsLeasing 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreiten. Näheres regeln die <>.
Die Grundmietzeit (sog. Grund-LeasingZeit) ist ein wesentliches Merkmal des Leasing-Vertrages. In dieser Zeit kann der Vertrag von keiner Partei gekündigt werden. Die unkündbare Grundmietzeit darf bei normalem FinanzierungsLeasing 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreiten. Näheres regeln die <