Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Full-Service-Leasing
Full-Service-Leasing liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einem LeasingVertrag ein Servicevertrag abgeschlossen wird, der umfassende Dienstleistungen rund um das Leasing-Objekt beinhaltet. Weit verbreitet sind FullService-Leasing-Verträge im Fahrzeugbereich (z. B. Tankkarte, Wartung, Reparatur, Reifen usw.), im Büromaschinenund EDV-Leasing (z. B. Wartung, Verbrauchsmaterialien etc.) sowie im <> (z. B. Facility und Baumanagement).
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