Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Betriebsvorrichtungen
Als solche gelten nach der Rechtsprechung Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Sie können steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. Betriebsvorrichtungen sind z. B. Ladeund Fördervorrichtungen, Lastenaufzüge, Ladeneinrichtungen, Hochregalläger.
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