Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Auflösung von Leasing-Verträgen
Bei berechtigten und wirtschaftlich begründeten Fällen (z. B. bei Totalverlust des Leasing-Objektes) können LeasingVerträge auch während der an sich unkündbaren Grundmietzeit vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten.
Bei berechtigten und wirtschaftlich begründeten Fällen (z. B. bei Totalverlust des Leasing-Objektes) können LeasingVerträge auch während der an sich unkündbaren Grundmietzeit vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten.