Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
US-Lease
Hierunter ist eine steuerliche Gestaltung zu verstehen, die es u. a. deutschen Kommunen in der Vergangenheit ermöglichte, von US-amerikanischen Steuervergünstigungen zu profitieren. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung in den USA sind derartige Geschäfte zukünftig nicht mehr möglich. Bei US-Leases wurden kommunale Infrastruktureinrichtungen (z. B. Klärwerk, U-Bahn-Netz) an amerikanische Investoren vermietet und sofort wieder zurückgemietet. Die vertragliche Bindung der Kommunen erstreckte sich in der Regel auf 20 bis 30 Jahre. Die Kommune blieb weiterhin Eigentümerin des Objektes und konnte es weiterhin nutzen. Der US-amerikanische Fiskus gewährte den Investoren Steuervorteile, die zu einem bestimmten Teil der Kommune zugute kamen und durch entsprechende Ausgestaltung der gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen zu einem sofortigen Liquiditätszufluss führten. US-Leases werden oft mit Cross-BorderLeasing gleichgesetzt, haben jedoch mit Finanzierungs-Leasing deutscher Prägung – egal ob grenzüberschreitend oder nicht – nichts zu tun.
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