Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Untergang
Der Untergang des Leasing-Objektes kann z. B. durch Unfall, Brand, BlitzStromschlag o. ä. Schadensereignisse verursacht werden. Im Mobilien-Leasing trägt der Leasing-Nehmer die Gefahr des Untergangs; er ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt angemessen zu versichern. Reicht im Schadensfall die Versicherungsleistung nicht aus, um den Barwert der noch ausstehenden Leasing-Raten sowie eines kalkulierten Restwertes zu decken, hat der LeasingNehmer für den Differenzbetrag aufzukommen. <>
Der Untergang des Leasing-Objektes kann z. B. durch Unfall, Brand, BlitzStromschlag o. ä. Schadensereignisse verursacht werden. Im Mobilien-Leasing trägt der Leasing-Nehmer die Gefahr des Untergangs; er ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt angemessen zu versichern. Reicht im Schadensfall die Versicherungsleistung nicht aus, um den Barwert der noch ausstehenden Leasing-Raten sowie eines kalkulierten Restwertes zu decken, hat der LeasingNehmer für den Differenzbetrag aufzukommen. <