Die wichtigsten Begriffe aus der Leasing-Praxis
Umdeutung
Von (steuerlicher) Umdeutung spricht man, wenn die Finanzverwaltung bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung des Leasing-Objektes zu einem anderen Ergebnis gelangt als von Leasing-Geber und Leasing–Nehmer angestrebt wird. So kann beispielsweise eine abweichende Einschätzung hinsichtlich des Vorliegens von <> dazu führen, dass die Finanzverwaltung das Leasing-Objekt bei einem ansonsten erlasskonformen Vertrag dem LeasingNehmer anstatt dem Leasing-Geber zurechnet.
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