Das Fotolexikon
Fotograf
Die Person, die mittels einer Kamera (berufsmäßig) Fotografien anfertigt. Die so entstandenen Fotografien sind durch Urheberrechtsgesetze geschützt. Im Zweifelsfall gilt jene Person als Urheber, welche den Auslöser der Kamera betätigt hat.In der Bundesrepublik Deutschland ist der Beruf des Fotografen ein Handwerk, das in einer dreijährigen Ausbildung erlernt werden kann. Personen, die eine derartige Ausbildung nicht absolviert haben, jedoch dennoch ihren Lebensunterhalt mit dem Anfertigen von Fotografien bestreiten, verwenden daher andere Berufsbezeichnungen, z.B. Foto-Designer.
Personen, welche Fotografien ohne finanzielles Interesse anfertigen, werden als Amateurfotografen bezeichnet.
Die Person, die mittels einer Kamera (berufsmäßig) Fotografien anfertigt. Die so entstandenen Fotografien sind durch Urheberrechtsgesetze geschützt. Im Zweifelsfall gilt jene Person als Urheber, welche den Auslöser der Kamera betätigt hat.In der Bundesrepublik Deutschland ist der Beruf des Fotografen ein Handwerk, das in einer dreijährigen Ausbildung erlernt werden kann. Personen, die eine derartige Ausbildung nicht absolviert haben, jedoch dennoch ihren Lebensunterhalt mit dem Anfertigen von Fotografien bestreiten, verwenden daher andere Berufsbezeichnungen, z.B. Foto-Designer.
Personen, welche Fotografien ohne finanzielles Interesse anfertigen, werden als Amateurfotografen bezeichnet.