Das Fotolexikon
Abbildungsmaßstab
Verhältnis zwischen der Abbildungsgröße und der tatsächlichen Größe des Objektes. Er wird als Verhältniszahl oder Dezimalbruch angegeben, wobei z.B. 1:2 (0,5) bedeutet, daß die Abbildung halb so groß wie der Gegenstand ist. Der Abbildungsmaßstab ist mit dem Verhältnis zwischen Bildweite (Brennweite plus Auszug) und Gegenstandsweite (Abstand des Gegenstands von der dingseitigen Hauptebene) identisch.
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