Duden - Familiennamen
-er
1. Das Suffix -er (aus lat. -arius, mhd. -жre, -er) bezeichneta) die Person, die einen Beruf ausübt (Becker, Fleischer, Müller);
b) die Person, die eine bestimmte Tätigkeit vollzieht, etwa der Übername Beller (»bellen, zanken«) einen Zänker.
2. Das aus germ. *waron, *wazon, wohl im Sinne von »sein, bleiben, dazugehören«, entstandene -er-Suffix bezeichnet
a) die Herkunft bzw. die Zugehörigkeit zu einer Landschaft (Schweitzer), zu einem Ort (Wiener), zu einer Örtlichkeit (Bacher, Berger) oder zu einem Gebäude (Blumer »aus einem Haus zur Blume«). Herkunfts- und Wohnstättennamen auf -er sind weit verbreitet, sind aber für die südliche Hälfte des deutschen Sprachgebiets charakteristisch;
b) dieses Suffix kann auch zur Bildung patronymischer bzw. metronymischer Familiennamen dienen und die Zugehörigkeit zu einem Vorfahren bzw. zum Familienverband zum Ausdruck bringen: Kunzer »zur Familie eines Kunze gehörig«, Neeser »zur Familie einer Neese [Agnes] gehörig«, Schmieder, Pfisterer »zur Familie eines Schmied bzw. Pfister gehörig«, Brüderer »zur Familie eines Brüder gehörig«, Kleiner »zur Familie eines Klein gehörig«. Patronymische Familienamen auf -er sind vor allem südlich des Mains heimisch.
3. -er kann auch fest gewordene Nominativendung bei Familiennamen, die aus Adjektiven gebildet wurden, sein: Langer.
1. Das Suffix -er (aus lat. -arius, mhd. -жre, -er) bezeichneta) die Person, die einen Beruf ausübt (Becker, Fleischer, Müller);
b) die Person, die eine bestimmte Tätigkeit vollzieht, etwa der Übername Beller (
2. Das aus germ. *waron, *wazon, wohl im Sinne von »sein, bleiben, dazugehören«, entstandene -er-Suffix bezeichnet
a) die Herkunft bzw. die Zugehörigkeit zu einer Landschaft (Schweitzer), zu einem Ort (Wiener), zu einer Örtlichkeit (Bacher, Berger) oder zu einem Gebäude (Blumer »aus einem Haus zur Blume«). Herkunfts- und Wohnstättennamen auf -er sind weit verbreitet, sind aber für die südliche Hälfte des deutschen Sprachgebiets charakteristisch;
b) dieses Suffix kann auch zur Bildung patronymischer bzw. metronymischer Familiennamen dienen und die Zugehörigkeit zu einem Vorfahren bzw. zum Familienverband zum Ausdruck bringen: Kunzer »zur Familie eines Kunze gehörig«, Neeser »zur Familie einer Neese [Agnes] gehörig«, Schmieder, Pfisterer »zur Familie eines Schmied bzw. Pfister gehörig«, Brüderer »zur Familie eines Brüder gehörig«, Kleiner »zur Familie eines Klein gehörig«. Patronymische Familienamen auf -er sind vor allem südlich des Mains heimisch.
3. -er kann auch fest gewordene Nominativendung bei Familiennamen, die aus Adjektiven gebildet wurden, sein: Langer.