Das Berlinische
hohnecken
verhöhnen. Im Berliner Vertragsbuch heißt es 1542 in Beilegung eines Beleidigungsprozesses: »welcher des ein dem andern mehr mit Worten würde auffwerffen oder hohnecken ... der sol dem Rate ... zu Straffe verfallen sein...«.
verhöhnen. Im Berliner Vertragsbuch heißt es 1542 in Beilegung eines Beleidigungsprozesses: »welcher des ein dem andern mehr mit Worten würde auffwerffen oder hohnecken ... der sol dem Rate ... zu Straffe verfallen sein...«.