Das Berlinische
genügen
»›Dit jenücht‹, sagt der Staatsanwalt.«, abschließende Kommentierung einer Handlung. Übernommen aus einer Gerichtsszene von Albert Hopf (1845).
»›Dit jenücht‹, sagt der Staatsanwalt.«, abschließende Kommentierung einer Handlung. Übernommen aus einer Gerichtsszene von Albert Hopf (1845).