Redensarten Lexikon
Zungendrescher
Ein Zungendrescher sein: seine Zunge skrupellos, zu seinem eigenen Vorteil gebrauchen.    Der Ausdruck ›Zungendrescher‹ ist zur Zeit der Einführung des Römischen Rechts im Deutschen Reich wahrscheinlich in Mitteldeutschland aufgekommen. Literarisch schon bei Carlstadt 1520 belegt und seit Alberus (1540) in den Wörterbüchern verzeichnet, zeigt sich die Bezeichnung bereits damals als fest eingeführt. Zungendrescher bedeutete zunächst einen skrupellosen Advokaten, der seine Rechtskenntnisse und seine Zungenfertigkeit dazu mißbrauchte, um gegen Gewinn Unrecht in Recht zu verwandeln, der sich also gleichsam mit der Zunge sein Korn, seinen Lohn ausdrosch ( dreschen): »kam dann golt, so stach es das silber ab, ye besser tagwerck, ye fertiger traschen sie mit der zungen« (Sebastian Franck: Sprichwörter [1541]). »... böse advokaten und andere rechtsgelehrten ... das ist, welche zungentrescher seynd und von gelts wegen allerley lugen ersinnen und fürbringen« (Äg. Albertinus: Luzifers Königreich [1617]). Zschokke (gest. 1848) spricht dann sogar von »rechtsmörderischer List gewandter Zungendrescher«. In weiterem Sinne bedeutete der Ausdruck einen böswilligen Schwätzer, später auch bloß einen leeren Schwätzer. Noch Heinrich Heine kannte das heute nicht mehr gebrauchte Wort ›Zungendrescherei‹.
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