Redensarten Lexikon
Vormund
Keinen Vormund brauchen: selbst für sich einstehen, alle Entscheidungen allein treffen wollen, keine Einmischung und Gängelei mehr vertragen, ›mündig (volljährig) sein‹. Ähnlich: Sich nicht mehr bevormunden lassen.    Der Vormund ist ein amtlich bestellter Rechtsvertreter und Fürsorger für Minderjährige (besonders für Waisen), Entmündigte, Geisteskranke u.a.
   Das als Simplex untergegangene Substantiv ›munt‹ bedeutete im Althochdeutschen Hand und Schutz und im Mittelhochdeutschen zusätzlich Erlaubnis und Bevormundung. Das Rechtswort in der Bedeutung ›Beschützer‹ begegnet als ›foramundo‹ zuerst in einer Emmeraner Glosse des 10. Jahrhunderts. Durch den ›Sachsenspiegel‹ wurde das Wort ›Vormund‹ fast über das ganze deutsche Sprachgebiet verbreitet und verdrängte mundartliche Bezeichnungen wie Vogt, Träger, Pfleger u.a.

• H. MÜLLER-TOCHTERMANN: Struktur der deutschen Rechtssprache, in: Muttersprache (1959), S. 84-91.
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