Redensarten Lexikon
unberufen
›Unberufen‹, ›Unberedet‹, ›Unbeschrien‹, ›Unbeschladdert‹ und ähnliche Wendungen haben sich als ursprünglich magische Abwehrformeln des Volksglaubens auch heute noch im gesamten deutschen Sprachgebiet erhalten. Sie werden der Erwähnung glückhafter Umstände hintangestellt, um das Gegenteil nicht heraufzubeschwören. Mit ›beschreien‹, ›berufen‹, ›bereden‹ u.a. bezeichnet der Volksglaube die Be- oder Verzauberung von Personen und Sachen durch den magischen Bann des Wortes. Damit hängt zusammen, daß durch unvorsichtige Bewunderung und unzeitiges Lob das gegenteilige Schlechte gleichsam herbeigezogen wird. Das Alter dieser Vorstellung wird kaum zu ermessen sein. Um Unheil zu vermeiden, fügt man deshalb die Abwehrformeln hinzu und übt damit einen apotropäischen Zauber aus. So führt 1715 Johann Christian Ettner in ›Des Getreuen Eckarths unvorsichtige Hebamme‹ (937) an, daß man die Kinder nie »ohne zugesetzten Gedeyungs- Wunsch« loben solle. Theodor Fontane (1, 113) schreibt: »Übrigens ist sie, unberufen und unbeschrien, recht gut« ⇨ beschreien. Oft wird der Glücksruf ›Toi, toi, toi‹ (⇨ toi-toi-toi) erweitert zu: ›Unberufen toi, toi, toi‹. Man will hier glückliche Lebensumstände wünschen, die man nicht berufen will. Deshalb läßt man einen Ausspruch folgen, der das Geräusch des dreimaligen Ausspuckens o.ä. nachahmt, oft begleitet mit dem dreimaligen Klopfen auf Holz. H. Wilde leitet ›toi, toi, toi‹ entsprechend dieser Deutung aus dem jiddischen ›tow, tojw‹: ›gut‹ her, eine Verkürzung von ›masel tow‹: gut Glück. So meint ›unberufen toi, toi, toi‹: alles Gute!
• A. PERKMANN: Artikel ›berufen, beschreien‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens I, Spalte 1096-1102; DERS.: Artikel ›besprechen‹ in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens I, Spalte 1157-1172; H. KÜPPER: 99 uralte Regeln, das Glück zu mehren, dem Unglück zu wehren (München 2. Auflage 1952) H. WILDE: Unberufen toi, toi, toi, in: Sprachdienst15 (1971), S. 47.
›Unberufen‹, ›Unberedet‹, ›Unbeschrien‹, ›Unbeschladdert‹ und ähnliche Wendungen haben sich als ursprünglich magische Abwehrformeln des Volksglaubens auch heute noch im gesamten deutschen Sprachgebiet erhalten. Sie werden der Erwähnung glückhafter Umstände hintangestellt, um das Gegenteil nicht heraufzubeschwören. Mit ›beschreien‹, ›berufen‹, ›bereden‹ u.a. bezeichnet der Volksglaube die Be- oder Verzauberung von Personen und Sachen durch den magischen Bann des Wortes. Damit hängt zusammen, daß durch unvorsichtige Bewunderung und unzeitiges Lob das gegenteilige Schlechte gleichsam herbeigezogen wird. Das Alter dieser Vorstellung wird kaum zu ermessen sein. Um Unheil zu vermeiden, fügt man deshalb die Abwehrformeln hinzu und übt damit einen apotropäischen Zauber aus. So führt 1715 Johann Christian Ettner in ›Des Getreuen Eckarths unvorsichtige Hebamme‹ (937) an, daß man die Kinder nie »ohne zugesetzten Gedeyungs- Wunsch« loben solle. Theodor Fontane (1, 113) schreibt: »Übrigens ist sie, unberufen und unbeschrien, recht gut« ⇨ beschreien. Oft wird der Glücksruf ›Toi, toi, toi‹ (⇨ toi-toi-toi) erweitert zu: ›Unberufen toi, toi, toi‹. Man will hier glückliche Lebensumstände wünschen, die man nicht berufen will. Deshalb läßt man einen Ausspruch folgen, der das Geräusch des dreimaligen Ausspuckens o.ä. nachahmt, oft begleitet mit dem dreimaligen Klopfen auf Holz. H. Wilde leitet ›toi, toi, toi‹ entsprechend dieser Deutung aus dem jiddischen ›tow, tojw‹: ›gut‹ her, eine Verkürzung von ›masel tow‹: gut Glück. So meint ›unberufen toi, toi, toi‹: alles Gute!
• A. PERKMANN: Artikel ›berufen, beschreien‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens I, Spalte 1096-1102; DERS.: Artikel ›besprechen‹ in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens I, Spalte 1157-1172; H. KÜPPER: 99 uralte Regeln, das Glück zu mehren, dem Unglück zu wehren (München 2. Auflage 1952) H. WILDE: Unberufen toi, toi, toi, in: Sprachdienst15 (1971), S. 47.