Redensarten Lexikon
Todesurteil
Ein Todesurteil aussprechen: jemanden zur Hinrichtung verurteilen; auch übertragen: jemanden politisch, moralisch, ökonomisch ruinieren. Einem Todesurteil gleichkommen: das Ende bedeuten, keine Hoffnung mehr lassen. Sein eigenes Todesurteil unterschreiben: zu seinem eigenen Schaden beitragen, seiner eigenen Vernichtung zustimmen. In Heinrich v. Kleists Schauspiel ›Der Prinz von Homburg‹ unterschreibt der Prinz sozusagen sein Todesurteil, indem er seine Schuld zugibt. Gleichzeitig aber rettet ihm diese Haltung das Leben (IV, 4). Volksmärchen enden nicht selten damit, daß der Bösewicht – ohne es zu ahnen – sich selbst das (Todes-)Urteil spricht (Zusammenstellung von Beispielen und literarischen Parallelen bei M. Lüthi: Volksliteratur und Hochliteratur, Bern und München 1970, S. 100-113).
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