Redensarten Lexikon
Tat
Jemanden auf frischer Tat ertappen: jemanden dabei erwischen, wenn er etwas Unrechtes, Unmoralisches usw. tut. Auch: ›in flagranti‹ erwischt werden. Der ursprünglich juristische Terminus stammt aus dem ›Codex Iustinianeus‹ einem Teile des ›Corpus iuris‹, welcher von 529-534 von Gaius Tribonianus u.a. herausgegeben wurde. Dort steht: »in ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi«. (Sie sind direkt bei der Ausführung des Raubes und der Verübung des Verbrechens ertappt worden). (Büchmann).
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