Redensarten Lexikon
Tagewählerei
Tagewählerei betreiben: abergläubische Praktiken ausführen, um die vorgeblich günstigen oder ungünstigen Tage zu ermitteln, an denen schicksalhafte Entscheidungen gefällt oder vermieden werden sollen.    Eine Warnung vor Zauberei und Wahrsagerei steht im Dtn 18, wo in Vers 10 auch »Tagewähler« genannt werden.
   Unter ›Tagewählerei‹ versteht man das Auswählen ›guter‹ oder ›böser‹ Tage, an denen bestimmte Vorhaben wie Baubeginn, Richtfest, Kauf und Verkauf, Eheschließung, Reisen, das Pflanzen und Ernten usw. ausgeführt oder unterlassen werden sollen. Dieser sehr alte und bei vielen Völkern bekannte Glaube wurde vom Orient über Griechenland und Rom auch dem Christentum vermittelt, das ihn entweder als Aberglaube bekämpfte oder duldete und anerkannte. Am Ausgang des Mittelalters wurde die Tagewählerei in ein festes System gebracht und spielte in den Kalenderpraktiken eine große Rolle. Doch bereits J. Fischart verspottete dies in ›Aller Praktik Großmutter‹ 1572.

• G. JUNGBAUER: Artikel ›Tagewählerei‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens VIII, Spalte 650-657; Atlas der deutschen Volkskunde (1958/59), Karte 1-9; L. RÖHRICH: Arti-
kel ›Tagewählerei‹, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. VI (3. Auflage 1962), Spalte 604-605; A. HAUSER: Bauernregeln (Zürich und München 1973).
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