Redensarten Lexikon
Strafe
Jemandem eine Strafe aufbrummen: ihm eine Strafe auferlegen, das Strafmaß zumessen. Die Redensart enthält eine blasse Erinnerung an die alte entehrende Strafe des Maleinbrennens, denn sie müßte eigentlich ausführlicher und richtiger heißen: »Der Richter brannte dem Verurteilten die Strafe hinauf«.    Eine Strafe abbrummen: eine Strafe im Gefängnis verbüßen, absitzen. Die moderne Wendung kam zuerst in Berlin auf.
   Eine Strafe über jemanden verhängen: ihn verurteilen zu einer dem Vergehen entsprechenden Strafe, die nicht umgangen werden kann.
   Jemandem die Strafe schenken (nachsehen): ihn begnadigen, Milde walten lassen; vgl. französisch ›remettre une peine à quelqu'un‹ (wörtlich: jemandem seine Buße erlassen).
   Etwas unter Strafe stellen: etwas sehr streng verbieten und mit der Ahndung drohen. Seine Strafe schon noch bekommen: später doch noch für seine Schandtaten büßen müssen. Die Wendung dient entweder als Warnung des Übermütigen und Schuldbeladenen vor der ungewissen Zukunft, die Unheil verschiedenster Art bringen kann, oder dem zu Unrecht unter einem anderen leidenden Menschen zum Trost, daß die ausgleichende Gerechtigkeit doch einmal kommen wird. Dabei wurden Krankheit und anderes Unglück als himmlische Strafen angesehen, die Gott verhängt, wenn sie der Mensch verdient hat und zu lange ungestraft sündigte.
   Für gnädige Strafe danken: die Strafe als ein Mittel zur Erziehung und Besserung und damit als einen Liebesdienst anerkennen. Die Wendung erinnert an einen früheren Brauch: der Gezüchtigte mußte seinem Herrn untertänig für die Prügel mit den Worten danken: »Ich danke für gnädige Strafe«; Rute. Jetzt wird die Redensart gebraucht, wenn man beim Kartenspiel verloren hat oder auch sonst einen Schaden erleiden mußte.
   Strafe muß sein!: Siehst du, der Übermut, das falsche Verhalten wird sofort bestraft, der Schaden, den du beklagst, war vorauszusehen. Die Wendung ist sehr häufig und wird bei den verschiedensten Gelegenheiten gebraucht, oft mit gewisser Schadenfreude oder als Mahnung Kindern und unbedachten Erwachsenen gegenüber. Ähnlichen Sinn hat die Feststellung Das ist die Strafe (dafür)! Etwas ist eine wahre Strafe: es ist fast unerträglich und quält deshalb sehr.

• W. MÜLLER-BERGSTRÖM: Artikel ›Strafe‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens VIII, Spalte 510-521; W. HÄVERNICK: »Schläge« als Strafe (Hamburg 4. Auflage 1970).
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