Redensarten Lexikon
Schutzengel
Jemand hat einen Schutzengel (gehabt): er ist auf wunderbare Weise behütet, vor Schaden bewahrt worden, bei einem Unfall unverletzt geblieben. Man sagt dies insbesondere von einem Kind, das einer drohenden Gefahr, die es nicht erkennen konnte, entronnen ist, das vor einem Abgrund rechtzeitig zurückwich. Die Schutzengel-Vorstellung begegnet mehrfach bereits in der Bibel: Gute Engel üben gegenüber den Menschen ein Schutzamt aus (Ps 90, 11; Hebr 1, 14). Ihre Aufgaben sind: Abwendung von Gefahren des Leibes und der Seele, Fernhaltung teuflischer Anfeindungen, Einflößung guter Gedanken, Darbringung der Gebete vor Gott (Tob 12, 12), Fürbitte und Beistand im Tod. Theologisch gewiß ist, daß wenigstens jeder Gläubige (seit Empfang der Taufe) dauernd einen Schutzengel hat (vgl. Mt 18, 10 und Apg 12, 15), der ihn ein Leben lang begleitet. Die Idee eines individuellen Schutzengels (in Verbindung mit Mt 18, 10 und der Lehre des Thomas v. Aquino: Summa theol. I, S. 113, a. 1) wurde erst im Spät-Mittelalter zum Bildgut. Vom 17.-19. Jahrhundert war die Darstellung dieses Themas sehr beliebt und verbreitet. In der populären Druckgraphik werden Kinder mit ihrem Schutzengel gezeigt, der sie an der Hand auf rechten Wegen leitet.   Eindringlich hat Humperdinck diese allgemeine Vorstellung in seiner Märchenoper ›Hänsel und Gretel‹ gestaltet. Die von ihren Eltern im Wald schutzlos alleingelassenen Kinder singen vertrauensvoll gemeinsam den Abendsegen, der auf einem Kindergebet beruht:

   Abends will ich schlafen gehn,
   Vierzehn Engel um mich stehn:
   Zwei zu meinen Häupten,
   Zwei zu meinen Füßen,
   Zwei zu meiner Rechten,
   Zwei zu meiner Linken,
   Zweie, die mich decken,
   Zweie, die mich wecken,
   Zweie, die mich weisen
   zu Himmels Paradeisen.

Besonders beliebt ist das Schutzengel-Motiv bis zur Gegenwart geblieben: In einem Schlager von 1989 heißt es:

   Schutzengerl, Schutzengerl,
   bleib doch bei mir!

Ein Schlagerlied von 1990 hat das Schutzengel-Motiv ebenfalls aufgegriffen:

   Jedes Kind hat einen Engel,
   der es schützt und der es hält.
• H. LANGE: Artikel ›Engel‹ II, 3, in: Lexikon für Theologie und Kirche, herausgegeben von M. Buchberger, Bd. III (Freiburg i. Br. 1931), Spalte 675-676; K. HOFMANN: Artikel ›Schutzengel‹, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX (Freiburg i. Br. 1937), Spalte 360; E. LINDIG: Das Hinzelmannbuch von 1704 (Staatsexamensarbeit Freiburg i. Br. 1978), S. 127-131.

Einen Schutzengel haben. Deutsche Farblithographie, Privatbesitz Prof. Bringéus. Aus: Nils-Arvid Bringéus: Volkstümliche Bilderkunde, München 1982, S. 26.
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