Redensarten Lexikon
Schulgeld
Das Schulgeld zurückverlangen, Sich das Schulgeld zurückzahlen lassen: nichts gelernt haben, eigentlich ohne jeden Erfolg die Schule besucht und das Geld dafür umsonst ausgegeben haben. Die Wendung wird meist in der Form einer Aufforderung gebraucht: Laß dir dein Schulgeld (Lehrgeld) zuruckgeben! Wer offensichtlich geringe Kenntnisse besitzt und sich dumm und ungeschickt bei einer Arbeit anstellt, bekommt dies gelegentlich als eine Art niederschmetternde Beurteilung zu hören. Die Wendung ist zuerst 1899 im Elsässischen Wörterbuch belegt, wird heute noch oft gebraucht und ist in zahlreichen mundartlichen Varianten verbreitet. Im Rheinland heißt es, wenn jemand etwas ganz Einfaches nicht weiß: ›Bei wem bas de an de Schul gang? Loss der et Lehrgeld zerröck bezahlen‹ und in Schleswig-Holstein ›He schull sien Schulgeld man wedder halen‹. Früher hatten die Kinder das festgesetzte Schulgeld dem Lehrer abzuliefern. Dies war bereits in der Antike so. Bei Petronius Arbiter (gest. etwa 66 n. Chr.) findet sich bereits die Sentenz »Iam scies, patrem tuum mercedes perdidisse« (= Du wirst bald merken, daß dein Vater das Lehrgeld umsonst ausgegeben hat). Vielleicht ist hierin das Vorbild für unsere Redensart zu suchen, obwohl sie erst spät bezeugt ist. Immermann führt aus, wieviel der Lehrer früher erhielt: »Er (der Schulmeister)... hatte 30 Gulden jährlichen Gehalt, außerdem das Schulgeld, zwölf Kreuzer für den Knaben und sechs für das Mädchen« (Werke 1, 72, Boxberger). In übertragener Bedeutung hat bereits Schiller den Ausdruck literarisch in seinem ›Fiesko‹ (I, 9) verwendet: »Feige Memmen sind's oft, aber doch Kerls, die dem Teufel das Schulgeld mit ihrer armen Seele bezahlen«.
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