Redensarten Lexikon
Schubsack
Das hat seine geweisten Schubsäcke: seine guten Gründe, seine besondere Bewandtnis, auch: seine zwei Seiten. Die im Obersächsischen häufige Redensart meinte ursprünglich: es hat alles seine bestimmten Säcke (Taschen), in die es gehört, also seine bestimmte Ordnung. Schubsäcke nannte man tiefe Taschen von vielfacher Verwendung, es konnten z.B. Kleidertaschen, Zeitungsmappen oder Brotbeutel sein. In Christian Reuters satirischem Lustspiel ›Der ehrlichen Frau Schlampampe Krankheit und Tod‹ heißt es 1696: »Er wird gewiß einen Schubesack voll neuer Zeitung (= Nachrichten) mitbringen«, an einer anderen Stelle dieses Stückes steht: »er greift in den Schubesack hinein, um Konzepte herauszuholen«. Noch Schiller verwendet den heute fast unbekannten Ausdruck in seinem ›Fiesko‹ (III, 4): »Noch muß ich euch meinen Schubsack von Zeitungen stürzen« trugen die Schubsäcke Bezeichnung, durch die auf die spezielle Bestimmung hingewiesen (geweist) wurde. Als die Schubsäcke außer Gebrauch kamen, erhielt sich nur die Redensart in ihrer übertragenen Bedeutung, daß alles seinen bestimmen Zweck besitze.    ›Geweist‹ ist das Partizip zu ›weisen‹ = anweisen, bestimmen, das früher schwach gebeugt wurde, heute aber fast überall durch ›gewiesen‹ verdrängt worden ist. In unserem ›weisen‹ sind die Formen des schwach flektierenden ›weisen‹ und des starken ›wizen‹ = strafen zusammengeflossen, was sich bei dem Wort ›verweisen‹ noch deutlich zeigt, das beide Bedeutung besitzen kann. Man hat die Redensart mit den Taschenspielern in Zusammenhang gebracht, die für ihre einzelnen Kunststücke bestimmte Taschen besaßen. Die bei Wander angeführte Nebenform ›Das hat seine gewußten Schubsäcke‹ spricht für diese Annahme.
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