Redensarten Lexikon
Schub
Einen auf den Schub bringen: ihn zwangsweise entfernen, mit gelinder Gewalt fortschieben, ursprünglich ein Fachausdruck für das polizeiliche ›Abschieben‹ von Übeltätern, Bettlern und Landstreichern. Sie wurden ›per Schub‹ an die Grenze gebracht. Schub bedeutete aber früher auch die Verweisung eines Rechtsfalles an ein anderes Gericht, was zur Verzögerung führte oder die Sache gar in Vergessenheit geraten ließ. Bismarck meinte das Nimmerwiedersehen damit, als er (›Reden‹ 6, 315) feststellte: »Der Herr Vorredner hat zwei Bestimmungen ausdrücklich getadelt und sie damit auf den Schub ad calendas Graecas gebracht«.    Jemanden auf den Schub verfrachten: veralteter Ausdruck für das Wegschicken oder Ausweisen von Kranken, Sterbenden oder Bettlern aus Angst vor Seuchen (E. Moser-Rath: Lustige Gesellschaft [Stuttgart 1984], S. 251).
   Auf Schub gehen hieß früher in der Gaunersprache einbrechen und stehlen.

• A. BURKHART: Kirschenpflücker im Winter und Schneeschipper im Sommer. Zeitgenössische Darstellungen des Vagabundenlebens um die Jahrhundertwende (Mag. Arbeit, Freiburg i. Br. 1989).
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