Redensarten Lexikon
Schlepptau
Einen ins Schlepptau nehmen (früher: aufs Schlepptau) ist eine aus der Schiffahrt entlehnte Redensart, die 1741 für den grönländischen Walfischfang bezeugt ist. Soviel wie: einen mitnehmen, um ihm behilflich zu sein, auch: ihn gegen seinen Willen mit sich ziehen, ihn von sich abhängig machen. Schiffe, die wegen Wind- oder Treibstoffmangels nicht vom Fleck kommen, müssen als Anhängsel eines kräftigeren und beweglicheren Schiffes in den Hafen geschleppt werden. Lastkähne werden von Schleppdampfern stromaufwärts gezogen. Dazu sind sie durch das Schlepptau mit dem Dampfer verbunden.    In einer Rede wandte Bismarck sich dagegen, »daß wir uns vom Bunde und Österreich ins Schlepptau nehmen ließen« (›Fürst Bismarck als Redner‹ 2, 127).
   Niederländisch sagt man: ›Hij neemt hem op het sleeptouw‹. Etwas anderes ist: ›eenen upt sleeptau krigen‹, zu einer Partie bereden (Schütze, Holsteinisches Idiotikon, 1806, Bd. IV, S. 117): »He harr de Ol sin Seel glik opt Sleptau«.

• K. GROTH: De Waterbörs, Gesammelte Werke, Bd. III (1855), S. 94; F. KLUGE: Deutsche Seemanssprache (Halle 1911); O.G. SVERRISDÓTTIR: Land in Sicht (Frankfurt/M. 1987), S. 129-131.
Ins Schlepptau nehmen. Miniatur aus dem Giltbuch der Passauer Schiffszieher, Anfang 15. Jahrhundert, aus: Karl Gröber: Alte deutsche Zunftherrlichkeit. München 1936, S. 76.
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