Redensarten Lexikon
Schilling
Jemandem einen guten Schilling geben: jemanden verprügeln. Schilling ist nicht nur der Name einer seit dem Mittelalter bekannten Münze, sondern bezeichnet auch das Maß der Prügelstrafe. Nach dem ›Codex Austriacus‹ (von 1766), Artikel 49, § 5 und nach der ›Constitutio Criminalis Theresiana‹ von 1768, Artikel 6, § 3 entsprechen einem Schilling 30 Rutenstreiche. Ende 1594 wird einem Ansbacher Scharfrichter aufgetragen, »einem Jungen uf den Arsch ... einen zimblichen gueten schilling zu geben« (Münzen in Brauch und Aberglauben. Schmuck und Dekor – Votiv und Amulett – Politische und religiöse Selbstdarstellung [Mainz 1982], S. 233).
Jemandem einen guten Schilling geben: jemanden verprügeln. Schilling ist nicht nur der Name einer seit dem Mittelalter bekannten Münze, sondern bezeichnet auch das Maß der Prügelstrafe. Nach dem ›Codex Austriacus‹ (von 1766), Artikel 49, § 5 und nach der ›Constitutio Criminalis Theresiana‹ von 1768, Artikel 6, § 3 entsprechen einem Schilling 30 Rutenstreiche. Ende 1594 wird einem Ansbacher Scharfrichter aufgetragen, »einem Jungen uf den Arsch ... einen zimblichen gueten schilling zu geben« (Münzen in Brauch und Aberglauben. Schmuck und Dekor – Votiv und Amulett – Politische und religiöse Selbstdarstellung [Mainz 1982], S. 233).