Redensarten Lexikon
Rechnung
Die Rechnung ohne den Wirt machen: sich zu seinen Ungunsten verrechnen, falsch schätzen, sich täuschen (immer in Beziehung auf etwas Zukünftiges gesagt). Ähnlich schon bei Johann Fischart (›Bienenkorb‹ 221a): »Wie der Papst on seinen Wirt gerechnet gehabt«. Auch 1639 bei Lehmann S. 936 (›Zehrung‹ 20): »Wer die Zech ohn den Wirth macht, muß zweymahl rechnen«; vgl. niederländisch ›zonder de waard rekenen‹; englisch ›to reckon without one's host‹; französisch ›compter sans son hote‹ (heute fast nicht mehr gebräuchlich); auch italienisch ›chi fa il conto senza l'oste, lo fa due Volte‹. Jemandes Rechnung geht nicht auf: Jemand hat sich getäuscht, in einer Sache ›verrechnet‹.    Die Wendungen Seine Rechnung bei etwas finden (wohl eine Lehnübersetzung von französisch ›trouver son compte‹), Auf seine Rechnung kommen erklären sich so, daß bei einem gemeinsamen Unternehmen ein Teilhaber zum Schluß das gewinnt, was er vorher für sich ausgerechnet hat.
   Das Schlagwort Einer Sache Rechnung tragen: sie berücksichtigen, sich ihr anpassen, ist wohl eine Lehnübersetzung der italienischen Kaufmannsausdrücke ›portare conto‹, ›rendere conto‹ = Rechnung ablegen, woher auch französisch ›tenir compte de quelque chose‹ stammt. Belegen läßt sich der Ausdruck seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, recht in Gang gekommen ist er aber erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts, insbesondere in der offiziellen Sprache von 1848. Aus der Kaufmannssprache (oder aus der Rechenlehre?) stammen wohl auch die Wendungen Etwas in Rechnung ziehen: erwägen, Etwas außer Rechnung lassen: außer acht lassen, nicht damit rechnen. Eine aIte Rechnung begleichen: an jemandem Rache nehmen, französisch ›régler un compte avec quelqu'un‹.
   Einen Strich durch die Rechnung machen Strich.
   Er hat seine Rechnung abgeschlossen: er ist gestorben.
   Seine Rechnung mit dem Himmel machen: seine Sünden bereuen. Schiller verwendet die Redensart im ›Tell‹ (IV, 3):

   Mach deine Rechnung mit dem Himmel, Vogt!

und in ›Maria Stuart‹ (I, 2):

   Schließt eure Rechnung mit dem Himmel ab.

• Zeitschrift für deutsche Wortforschung 2 (1902), S. 270; G. SCHOPPE, in: Mitteilungen der schlesischen Gesellschaft für Volkskunde 19 (1917), S. 139; O. EBNER von ESCHENBACH: Rechnung tragen, in: Muttersprache 40 (1925),S.
328-331; O. HAUSCHILD: Rechnung tragen, in: Muttersprache 41 (1926), S. 220-221; J. LANGHE und L. DE WOLT: Een – z'n rekening te gare tellen met'n, ›fersette‹ (vork), in: Biekorf 34 (1928), S. 223.
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