Redensarten Lexikon
Paß
über das Französische aus lateinisch passus = Schritt, Gang entlehnt, bedeutet ›Durchgang(sweg)‹; daher die aus der Soldatensprache stammende Wendung: einem den Paß verlegen: ihm den Durchgang verwehren, in übertragenem Sinne: ihn an etwas hindern. So in Grimmelshausens ›Simplicissimus‹ (I,365): »daß das Weinen dem Singen den Paß verlegen wollte«. Vgl. französisch ›barrer le passage à quelqu'un‹. Den Paß unter die Füße nehmen: fliehen, sich schnell davonmachen.    Der Paß als Ausweis, Reisepapier für die Grenze ist in den folgenden Redensarten gemeint: Einem den Paß geben: ihn entlassen (vgl. Laufpaß); Doppelte Pässe führen: Freibriefe für beide Seiten führen, meist von einem gesagt, dem man nicht traut; Seinen Paß zerreißen: sich die Mittel zum Fortkommen selbst nehmen; Jemandem die Pässe zustellen: Diplomaten zur Abreise veranlassen; Einen Paß für die Ewigkeit gekauft haben: euphemistische Umschreibung für gestorben sein, zeitlich.
   Vom Mittelniederländischen (›te pas zijn‹) über das Mittelniederdeutsche (›to passe sîn‹) gehen die im Hochdeutschen seit dem 16. Jahrhundert bezeugten Wendungen Zu passe sein, Zu passe kommen: recht sein, gelegen kommen, aus, denen Paß in der Bedeutung ›(rechtes) Maß‹, ›Angemessenheit‹ zugrunde liegt; 1618 ist belegt »ubel zu paß oder krank«, neuniederländisch ›goed van pas‹, ferner neuhochdeutsch, ›unpaß‹, ›unpäßlich‹.
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