Redensarten Lexikon
Offenbarungseid
Den Offenbarungseid leisten (müssen): seine katastrophale Finanzlage offenlegen und bestätigen, daß keinerlei Rücklagen und Vermögenswerte mehr vorhanden sind, um die Schulden zu tilgen; seine Zahlungsunfähigkeit zugeben.    Der ›Offenbarungseid‹ ist im juristischen Sinne ein Eid, mit dem der Schuldner (auf Verlangen des Gläubigers) vor Gericht erklärt, seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß dargelegt zu haben und nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen.
   Jemanden zum Offenbarungseid zwingen: ihn dazu bringen, seine aussichtslose Lage darzulegen und sein Unvermögen einzugestehen.
   Einem Offenbarungseid gleichkommen: seine Schuld und Unfähigkeit auch ohne Einschaltung des offiziellen Gerichts bekennen. Alle Wendungen werden auch in übertragener Bedeutung gebraucht und auch auf den geistigen Bereich bezogen, z.B. im Sinne von: sein Unvermögen bekennen (müssen); eine bestimmte Aufgabe (ein Forschungsvorhaben) nicht erfüllen können, gescheitert sein.
   Die Redensarten werden heute auch gern auf die Politik bezogen, wenn z.B. eine Regierung (Partei) zugeben muß, mit ihrer Politik am Ende zu sein, und dies nur unter dem Druck der Öffentlichkeit oder der Opposition.
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