Redensarten Lexikon
Obstbaum
Pflanz dir Obstbäume, dann kannst du heiraten! sagte man früher in Tarnowitz. Dazu berichtet die mündliche Volksüberlieferung: »Wenn ein junges Paar früher heiraten wollte, dann mußten sie erst sechs Obstbäume pflanzen, die auch angehen. Dann durften sie erst heiraten und zum Standesamt gehen. Das wollte der Alte Fritz so. Das war Zwang. Das war so toll, daß die Leute heute noch sagen: »Pflanz dir Obstbäume, dann kannst du heiraten!« Zentralarchiv der deutschen Volkserzählung in Marburg 118331.) Dieser Brauch ist auch anderwärtig bezeugt. Die Äbtissin Josephe Zandt von Merle hat am 6. Hornung (Februar) 1787 in einer Verordnung für die Gemeinde Geislar folgenden Paragraphen erlassen:
»7tens. Solle künftig jedes Ehepaar, welches im Dorf gebürtig ist, für Nachbargeld 1 rthlr. spc. an den Baumeister zahlen und zwey gute täugliche Obstbäume auf anweisung des Baumeisters auf den gemeinen grund pflantzen und selbige zwey jahr auf seine gefahr dergestalt pflegen, daß, falls sie in dieser Zeit abhängig werden, von ihnen zwei neue Obstbäume auf die nemliche art gepflantzet und unterhalten werden sollen«. (Abgedruckt in: G.H. Chr. Maaßen: Geschichte der Pfarreien des Dekanats Königswinter
[Köln 1890]), ⇨ Baum.
• L. Röhrich: Der Baum in der Volksliteratur, in: Märchen, Mythen und Riten, in: Germanistik aus interkultureller Perspektive ... Hommage à G.-L. Fink (Strasbourg 1988), S. 9-26.
Pflanz dir Obstbäume, dann kannst du heiraten! sagte man früher in Tarnowitz. Dazu berichtet die mündliche Volksüberlieferung: »Wenn ein junges Paar früher heiraten wollte, dann mußten sie erst sechs Obstbäume pflanzen, die auch angehen. Dann durften sie erst heiraten und zum Standesamt gehen. Das wollte der Alte Fritz so. Das war Zwang. Das war so toll, daß die Leute heute noch sagen: »Pflanz dir Obstbäume, dann kannst du heiraten!« Zentralarchiv der deutschen Volkserzählung in Marburg 118331.) Dieser Brauch ist auch anderwärtig bezeugt. Die Äbtissin Josephe Zandt von Merle hat am 6. Hornung (Februar) 1787 in einer Verordnung für die Gemeinde Geislar folgenden Paragraphen erlassen:
»7tens. Solle künftig jedes Ehepaar, welches im Dorf gebürtig ist, für Nachbargeld 1 rthlr. spc. an den Baumeister zahlen und zwey gute täugliche Obstbäume auf anweisung des Baumeisters auf den gemeinen grund pflantzen und selbige zwey jahr auf seine gefahr dergestalt pflegen, daß, falls sie in dieser Zeit abhängig werden, von ihnen zwei neue Obstbäume auf die nemliche art gepflantzet und unterhalten werden sollen«. (Abgedruckt in: G.H. Chr. Maaßen: Geschichte der Pfarreien des Dekanats Königswinter
[Köln 1890]), ⇨ Baum.
• L. Röhrich: Der Baum in der Volksliteratur, in: Märchen, Mythen und Riten, in: Germanistik aus interkultureller Perspektive ... Hommage à G.-L. Fink (Strasbourg 1988), S. 9-26.