Redensarten Lexikon
Obligo
Jemand hat sich ins Obligo begeben: jemand hat sich für etwas verpflichtet, hat fest versprochen, daß er etwas tun wird. Jemanden ins Obligo nehmen: ihn verpflichten.    Der Begriff ›Obligo‹ (lateinisch obligare) kommt aus dem Italienischen und ist der Handels- und Wirtschaftssprache entnommen; auch hier bedeutet er: ›Verpflichtung übernehmen‹. Ist jemand der Verantwortung enthoben, so sagt man: Er ist außer Obligo. Seit Anfang der 80er Jahre besonders häufig in der Sprache der Politik.
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