Redensarten Lexikon
Nutzen
Mit allerslahte Nut: veraltete Rechtsformel, die in den Niederlanden und in Norddeutschland bei Eigentumsübergaben gebräuchlich war und die Nutznießung des neuen Besitzes der Immobilie garantierte. ›Allerslahte Nut‹ waren die mit dem Gut verknüpften Rechte und auch das Zubehör; dieser Gesamtnutzen konnte auch bei Lehensverhältnissen garantiert werden. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts kommt diese Rechtsformel außer Gebrauch, da das Vokabular des römischen Rechts immer mehr Einfluß gewinnt: die Wendung ›mit allerslahte Nut‹ wurde durch den lateinischen Begriff ›redintegranda‹ ersetzt.    Mit Torf und Zweig, Zweig.

• W. VAN ITERSON: Der Ausdruck ›mit allerslahte Nut‹ und sein Zusammenhang mit der Gewere, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanist. Abt. 84 (1967), S. 310-329.
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