Redensarten Lexikon
Name
Sich einen (großen) Namen machen: bekannt werden, ans Licht der Öffentlichkeit treten. Die Redensart ist schon bei Hans Sachs literarisch belegt (6, 86, 29): Der Frosch überlegt sich, ruhmsüchtig, wie er ist »wie bein thierlein allensamen bekumen möht einen groszen namen«. Man sagt auch: Sich einen guten Namen machen. Diese Redensart leitet sich ab von dem Sprichwort ›Sein Name hat einen guten (schlechten) Klang‹: man steht in gutem (oder schlechtem) Ruf.    Friedrich von Schiller dichtete:

   Von des Lebens Gütern allen
   ist der Ruhm das höchste doch,
   wenn der Leib in Staub zerfallen,
   lebt der große Name noch.

Diese Redensarten beruhen auf den Bibelstellen Gen 11,4 und 2 Sam 8,13.
   Schon in frühester Zeit galt der Name als Kraftträger, der seinen Besitzer mit Namenseigenschaften ausstattet oder mit ihm wesensgleich ist. Auf Plautus geht der Spruch ›nomen est omen‹ zurück, welcher genau diese schicksalhafte Beziehung zwischen Namen und Namensträger bezeichnet. Im babylonischen Schöpfungsmythos wurden die Dinge erst wirklich durch ihr Benanntwerden. In vielen Mythen kann daher das Aussprechen eines Namens gefährlich sein ( Tabu). Ein altes und weit verbreitetes Märchen- und Sagenmotiv ist das des ›Namengeheimnisses‹: derjenige, der den Namen einer bösen Macht kennt, besitzt Gewalt über sie (vgl. Rumpelstilzchen, Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm 55).
   Das Gegenteil besagt: Name ist Schall und Rauch Schall.
   Die Rechtsprechung eröffnet die Urteilsverkündung mit der Formel: »Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil ...«. Da nach Artikel 20 II des Grundgesetzes die Rechtsprechung als Teil der Staatsgewalt beim Volk liegt, unterstützt diese Formel die Legitimation des urteilverkündenden Richters. Diese Formel war auch in der Rechtsprechung der Weimarer Republik üblich. In der Epoche der Monarchie verkündete man das Urteil im Namen des Landesherrn (Majestätsrecht), im 3. Reich »Im Namen des Deutschen Volkes«. Von 1945 bis 1950 hieß es dann »Im Namen des Rechts«.
   Etwas beim rechten Namen nennen: Kind, Spaten.

• W. SCHMIDT: Die Bedeutung des Namens in Kult und Aberglaube (1912): L. RÖHRICH: Der Dämon und sein Name, in: Paul und Braunes Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 73 (1951), S. 456-468; W. LEISER: Im Namen des Volkes: eine Formel und ihre Geschichte, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 55 (1968/69), S. 501-515.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Name