Redensarten Lexikon
mundtot
Jemanden mundtot machen: ihn zum Schweigen bringen, ihn ausschalten; die Redensart bezieht sich ursprünglich nicht auf den Mund, sondern auf althochdeutsch und mittelhochdeutsch munt (f.) = Schutz, Schirm, Gewalt, Schutzgewalt und steht in Zusammenhang mit lateinisch ›manus‹ Hand. In unserem Wort ›Vormund‹ (der vor dem Mündel stehende, der über sein Mündel Gewalt habende) lebt die alte Bedeutung noch fort. ›Mundtot machen‹ bedeutet also ursprünglich: entmündigen; der Ausdruck ist von Schottel um 1665 erstmals gebucht und erklärt worden. Außerhalb der Rechtssprache wurde er bald als auf den Mund bezüglich volksetymologisch umgedeutet und zum Parallelausdruck von ›Den Mund (das Maul) stopfen‹ ( Maul), eine Entwicklung also, für die die Homonymie der Wörter Munt und Mund verantwortlich zu machen ist.
• W. EBEL: Über Redensarten und Recht, in: Moderna Sprak (1960), S. 1-12.
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